Bundestagswahl 2017 – Eintragung ins Wählerverzeichnis

Wer in Deutschland einen Wohnsitz angemeldet hat, bekommt die Wahlunterlagen zur Bundestagswahl und anderen Wahlen (Europa, Regional, Kommunal) automatisch an diese Adresse zugeschickt. Wer sich am Wahltag vorübergehend im Ausland befindet, kann auf dem Rathaus, oder bei größeren Gemeinden oft auch online, Briefwahlunterlagen anfordern. Hält man sich jedoch dauerhaft im Ausland auf und hat in Deutschland keinen Wohnsitz, sieht es ganz anders aus.

Mit der Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland verliert man auch das Wahlrecht für Regional- und Kommunalwahlen, da man ja weder einer Region noch einer Gemeinde zugeordnet ist. Mit der Abmeldung wurde man auch aus dem Wählerverzeichnis ausgetragen und bekommt dadurch keine Unterlagen automatisch zugeschickt. Wer dennoch an der Bundestagswahl teilnehmen möchte, muss deswegen selbst aktiv werden! Um wieder in das Wählerverzeichnis eingetragen zu werden, muss dazu fristgerecht einen Antrag gestellt werden, und zwar bei der Gemeinde, bei der man zuletzt gemeldet war. Leider gilt dieser Antrag nur einmalig und muss für jede Bundestagswahl oder Europawahl erneut gestellt werden.

Für die diesjährige Wahl muss das Formular mit dem Titel „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 2017 und Wahlscheinantrag gemäß § 18 Absatz 5 der Bundeswahlordnung für im Ausland lebende Deutsche“ ausgefüllt werden. Deutscher geht’s wohl nicht! Das Formular steht beim Bundeswahlleiter zum Download bereit (Hier der Link).

In dem Formular gibt man unter anderem eine eidesstattliche Erklärung ab, in der man versichert, dass man auch tatsächlich wahlberechtigt ist. Zu meiner Überraschung muss diese nicht von einer öffentlichen Behörde oder einem Notar beglaubtigt werden. Nicht wahlberechtigt wäre beispielsweise, wer schon mehr als 25 Jahre nicht mehr in Deutschland gemeldet war oder nicht länger als drei Monate in Deutschland gemeldet war. Die genauen Daten nachzuvollziehen, von wann bis wann man wo gemeldet war, fand ich dabei erstaunlich schwierig. Schließlich haben wir unseren Wohnsitz ja nicht am Abflugtag abgemeldet, sondern erst über ein Jahr später. Das war, als wir entschieden hatten, dass wir nicht nur einen langen Auslandsaufenthalt haben, sondern tatsächlich dauerhaft auswandern. Im Beamtendeutsch heißen Leute wie wir übrigens Auslandsdeutsche. Macht Sinn.

In Deutschland findet die nächste Bundestagswahl am Sonntag, den 24. September 2017, statt. (Witzigerweise wird in Neuseeland am Samstag, den 23. September 2017, gewählt!) Bis spätestens 3. September, also genau 21 Tage vor der Wahl, muss der Antrag in der zuständigen Gemeinde eingegangen sein, damit einen die Wahlunterlagen noch rechtzeitig erreichen. Bis auf den letzten Drücker sollte man es aber auch nicht vor sich herschieben. Man weiß ja nie, wie lange so ein Brief von Neuseeland nach Deutschland auf dem Postweg braucht.

Bundestagswahl 2017 - Eintragung ins Wählerverzeichnis

Die deutsche Botschaft ist für Wahlangelegenheiten leider überhaupt nicht zuständig. Das wäre zu einfach.

Ich habe mir dieses Jahr mal den Spaß gemacht und den Antrag ausgefüllt und abgeschickt. Aber eigentlich bin ich mir gar nicht sicher, ob ich überhaupt wählen sollte. Schließlich lebe ich ja schon über drei Jahre nicht mehr in Deutschland. Ich bekomme vom politischen Geschehen nicht alles mit oder höre Geschichten über das tägliche Leben nur über Dritte. Steht es mir da überhaupt zu, über das Leben anderer zu bestimmen? Wie seht ihr das? Wählen oder nicht wählen?

One Comment

  1. Ansgar Fontana

    Ich wuerde gerne waehlen,wenn alles einfacher waere.Zudem,muesste die Sicherheit bestehen,dass meine Wahlunterlagen von Suedamerika nach Deutschland auch zeitlich ueber den Postweg ankommen.Bei diesem komplizierten Wahlsystem fuer Deutsche mit 1.Wohnsitz im Ausland,die Zahl ist etwa 5 Millionen,koennte man zur Annahmen kommen,dass diese Stimmen nicht gefragt sind.

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